Dauer der Therapie:

Grundsätzlich ist die Dauer der Therapie immer abhängig von der Ausprägung des Störungsbildes und variiert somit.

Dennoch gibt es von den Krankenkassen Vorschriften für eine maximale Behandlungsdauer:

  • Bei sensomotorisch-perzeptiven Behandlungen liegt die maximale Therapiedauer bei 60 Therapieeinheiten.
  • Bei psychisch-funktionellen Behandlungen liegt die maximale Therapiedauer bei 40 Therapieeinheiten.
  • Bei motorisch-funktionellen Behandlungen liegt die maximale Therapiedauer je nach Störungsbild bei 20 bis 30 Therapieeinheiten.
  • Bei Hirnleistungstraining / neuropsychologisch orientierten Behandlungen liegt die maximale Therapiedauer bei 40 Therapieeinheiten.

In Ausnahmefällen kann eine Verlängerung in Absprache mit dem Arzt stattfinden. Manche Krankenkassen verlangen dafür eine vorherige Genehmigung.

Genauere Informationen und Richtlinien können Sie sich als pdf-Datei hier herunterladen

Heilmittelrichtlinien

Verordnung außerhalb des Regelfalls